Aktuell steht Frauen nach Fehlgeburten, also Geburten bei denen Babys
- keine Lebensmerkmale gezeigt haben,
- deren Geburtsgewicht weniger als 500 Gramm betrug und
- die Geburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erfolgte,
kein Mutterschutz zu.
Seit Februar 2022 gibt es einige Initiativen, die sich für einen „Gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburt“ engagieren. Natascha Sagorski hat dazu eine Petition organisiert, die sich für eine Neuregelung des Mutterschutzgesetzes einsetzt.
Hier finden Sie Infos zur Petition.
Am 10. Mai 2023 wurde in der 38. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Fachgespräch zum Thema Sternenkinder durchgeführt. Im Rahmen eines Sachstandsberichtes im Familienausschuss am 21. Juni 2023 teilte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Vorhaben „Mutterschutz nach einer Fehlgeburt“ mit, dass dieses aktuell umfassend geprüft werde.
In der Anhörung vor dem Familienausschuss sprachen sich alle Fraktionen für den Gestaffelten Mutterschutz aus.
Das Statement von Natascha Sagorski aus dem Fachgespräch im Bundestag kann hier nachgehört werden:
www.instagram.com/reel/CsF0KYwAT1M/?igshid=MzRlODBiNWFlZA==
Und ein Bericht zur Anhörung hier gelesen werden:
amp.zdf.de/nachrichten/politik/fehlgeburt-mutterschutz-gesetz-100.html
Zur Begriffsdefinition „Sternenkinder“ des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags.