Seit 2012 sind in Deutschland vorgeburtliche, nicht-invasive molekulargenetische Pränataltests (NIPT) – sogenannte Bluttests – verfügbar, die mit großer Wahrscheinlichkeit genetische Abweichungen, insbesondere die Trisomien 13, 18 und 21, erkennen lassen. Das Thema wird von einer wichtigen, aber auch herausfordernden gesellschaftlichen und politischen Debatte begleitet, die medizinisch-technische Qualität sowie ethische und gesellschaftliche Implikationen diskutiert.
Seit längerer Zeit befasst sich auch der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit der Frage der Anwendungsmöglichkeiten von NIPT bei Risikoschwangerschaften und einer eventuellen Anpassung der Mutterschaftsrichtlinien. Sie regeln die Leistungen zur ärztlichen Schwangerenbetreuung, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt werden.
In diesem Beitrag werden zentrale Veröffentlichungen und Debatten zeitlich geordnet dargestellt:
19. September 2019 // Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in einer öffentlichen Sitzung über die „Änderung der Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL): Nicht-invasive Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 mittels eines molekulargenetischen Tests (NIPT) für die Anwendung bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken“ entschieden. Der Beschluss sieht vor, dass NIPT zur Untersuchung auf Trisomien im „begründeten Einzelfall“ Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung werden kann. Voraussetzung soll eine intensive Beratung und Begleitung sein. Die Inanspruchnahme wird voraussichtlich erst ab Ende 2020 möglich sein, wenn die verpflichtend vorgesehene Versicherteninformation entwickelt und beschlossen wurde. In der Pressemitteilung des G-BA stehen weitere Informationen zur Entscheidungsfindung zur Verfügung.
April 2019 // Das TAB (Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag) veröffentlicht eine umfassende Betrachtung und fundierte Informationsgrundlage über den aktuellen Stand und die Entwicklungen der Pränataldiagnostik. Der ausführliche TAB-Arbeitsbericht Nr. 184 bietet einen Überblick über den aktuellen medizinisch-technischen und gesetzlichen Stand der PND in Deutschland sowie die aktuelle Beratungssituation, stellt die Position verschiedener gesellschaftlicher Gruppen dar und fasst gesellschaftliche, politische und ethische Diskussionspunkte und Fragen zur PND zusammen. Der TAB-Fokus Nr. 23 ist eine auf vier Seiten zusammengefasste Darstellung. Die TAB-Berichte stehen zum kostenfreien download zur Verfügung.
11. April 2019 // Die Abgeordneten des Bundestags befassen sich in einer zweistündigen Vereinbarten Orientierungsdebatte mit dem Thema vorgeburtliche genetische Bluttests. Die Aussprache dient den Abgeordneten zunächst zur Orientierung über den Nutzen nichtinvasiver Bluttests zur Diagnose von Trisomien und wurde live übertragen. Eine Zusammenfassung der Positionen finden Sie hier.
22. März 2019 // Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eröffnet das Stellungnahmeverfahren zu den geplanten Anwendungsmöglichkeiten nicht-invasiver molekulargenetischer Tests (NIPT) zur Bestimmung autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 bei Risikoschwangerschaften. Fachgesellschaften und Verbände wie Wissenschaftliche Fachgesellschaften, die Bundesärztekammer, der Deutsche Ethikrat oder die Gendiagnostik-Kommission können zu den diesbezüglich geplanten Änderungen der Mutterschaftsrichtlinien sechs Wochen lang schriftlich und mündlich Stellung nehmen. Die Pressemitteilung dazu finden Sie hier.
30. April 2018 // Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) untersucht und bewertet die medizinisch-technische Qualität und Effizienz der Verfahren. Er hat nach eingehender Beratung einen Vorschlag für die Finanzierung der Bluttests durch die Krankenkassen bei Risikoschwangerschaften vorgelegt. Der vollständige Bericht ist online veröffentlicht.