Wenn Frauen den seit 01.06.2025 geltenden gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten in Anspruch nehmen, können sie sich diese Zeiten bei der Deutschen Rentenversicherung anrechnen lassen, damit keine Lücken entstehen. Diese Regelung ergänzt die Anrechnungsmöglichkeit für den Mutterschutz bei Totgeburten.
Ausführliche Informationen stellt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Website zur Verfügung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2025/25-11-07-mutterschutz-nach-fehlgeburt.html
Fragen zum Thema können auch über deren Servicetelefon geklärt werden: Telefon 0800 1000 4800


