Apotheken-Umschau vom 13.05.2025: Es geht um das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen mit medizinischer Indikation seitens der neuen Klinikleitung des Klinikums Lippstadt (NRW). Der Chefarzt, der bis zur Fusion mit einem anderen Träger Schwangerschaftsabbrüche mit medizinischer Indikation durchführte, wehrt sich gerichtlich gegen das Verbot: „Und als Arzt will ich meine Patientinnen und ihre Partner hier betreuen, sie beraten und sie auch im Falle eines Schwangerschaftsabbruchs weiter begleiten können.“
Der Arzt erhielt Unterstützung von 60 Kolleg*innen aus der Region, die laut WDR-Berichterstattung einen offenen Brief geschrieben hatten: https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/aerzte-lippstadt-schwangerschaftsabbruch-100.html
Weitere Medien hatten ebenso über den Fall berichtet. Unter anderem die taz am 16.06.2025: „Kann denn Hilfe Sünde sein?“ https://taz.de/Verbot-von-Schwangerschaftsabbruechen/!6091881/
Dr. Volz ging gegen das Urteil in Berufung und erzielte im Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm am 05.02.2026 zumindest einen Teilerfolg. Das Gericht urteilte, dass sein Arbeitgeber ihm Schwangerschaftsabbrüche im Rahmen seiner Nebentätgkeit nicht verbieten dürfe. Die Dienstanweisung für seine Tätigkeit als angestellter Chefarzt, Schwangerschaftsabbrüche im Klinikum Lippstadt bis auf sehr wenige Ausnahmen zu verbieten, verstoße dagegen nicht gegen das Gesetz.
Berichterstattung zum Berufungsverfahren:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lag-hamm-sla68525-streit-abtreibungsverbot-teilerfolg-chefarzt-nebentaetigkeit-katholisch-klinikum-lippstadt und
https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/lippstadt-berufungsverfahren-abtreibungsverbot-100.html


