01.07.2014
Landesrahmenvereinbarung zur Frühförderung von Kindern mit Behinderungen
Eine gute Nachricht für Eltern von Kindern mit Behinderung oder Entwicklungsverzögerungen: Die am 1.7. in Kraft getretene Landesvereinbarung, die durch Sozialministerin Katrin Altpeter gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden, den gesetzlichen
Krankenkassen und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege in
Baden-Württemberg auf den
Weg gebracht wurde, regelt die heilpädagogischen und medizinischen Leistungen
für betroffene Kinder und die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure.
Ein Schwerpunkt der Landesrahmenvereinbarung liegt z.B. auf einer
verbesserten Vernetzung zwischen den Krankenkassen als Leistungsträgern
und den 39 Frühförderstellen und 18 Sozialpädiatrischen Zentren, in
denen die Kinder therapiert werden.
Hier finden Sie weitere Informationen dazu in der entsprechenden Pressemitteilung.